Gebäudeenergiegesetz: Alle Kerninfos | Top Living Immobilien

Das Gebäudeenergiegesetz: Was bedeutet es für Eigentümer?

Der Kampf gegen den Klimawandel ist in Deutschland ein wichtiges Thema. Bis 2030 sollen 65 % aller Treibhausgase im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Ein Schritt auf diesem Weg ist das neue Gesetz zum erneuerbaren Heizen, das vor kurzem verabschiedet wurde. Dieses besagt, dass ab dem 01. Januar 2024 die meisten Neubauten mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien beheizt werden müssen. Doch was bedeutet das für Bestandsimmobilien? Wir geben Ihnen in diesem Artikel alle wichtigen Infos.


Das neue Gesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Beschluss der Bundesregierung, um klimafreundlicheres Heizen in der Republik voranzutreiben. Alle Neubauten in Neubaugebieten mit Bauantrag ab dem 01. Januar 2024 müssen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie beheizt werden. Bis 2026 (Großstädte) bzw. 2028 soll das auch für alle anderen Immobilien gelten, also für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sowie Bestandsimmobilien. Bis dahin gibt es Übergangsfristen.

Das GEG soll Deutschland dabei unterstützen, die Klimaziele zu erreichen. Etwa 75 % der Heizungen in deutschen Gebäuden werden noch immer mit fossilem Gas oder Öl betrieben; Rohstoffe, deren Verbrennung u. a. Hauptverursacher des Klimawandels sind. Bis 2030 will die Regierung die Treibhausgase um 65 % reduzieren, bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein.

Das GEG in Bezug auf Bestandsimmobilien

Für Neubauten in Neubaugebieten ist klar, dass die eingebaute Heizanlage dem neuen Gesetz entsprechen muss. Doch was müssen Eigentümer oder Interessenten eines (älteren) Bestandsobjekts beachten?

Der Umschwung auf erneuerbares Heizen wurde schon lange diskutiert. Viele Eigentümer, aber auch Kaufinteressenten waren unsicher, inwieweit der neue Gesetzesentwurf den Immobilienmarkt beeinflussen wird. Letztendlich sind die Auswirkungen aber nicht so drastisch wie zunächst befürchtet.

Geht Ihre Gas- oder Ölheizung kaputt, kann aber repariert werden, müssen Sie sie nicht austauschen. Geht Sie jedoch irreparabel kaputt (Heizungshavarie), gelten Übergangszeiträume bis 2026 bzw. 2028. Jetzt schon auf erneuerbare Energien umzusteigen, kann sich allerdings lohnen. Denn die Regierung lockt mit großzügigen Förderungsoptionen.


Förderungsmöglichkeiten

Um einen Anreiz zum Heizungswechsel zu geben, stellt die Regierung Fördermittel zur Verfügung. Zum einen ist das eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger. Zum anderen wird es weitere Förderungen geben, z. B. für Menschen mit geringem Einkommen oder Eigentümer, die ihre Heizungsanlage besonders schnell umrüsten möchten. Die Verteilung soll in etwa so aussehen:

  • Grundförderung: 30 % der Investitionskosten
  • Geschwindigkeitsbonus für einen frühzeitigen Umstieg: 20 % der Investitionskosten
  • Einkommensabhängiger Bonus (nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem Bruttojahresgehalt des gesamten Haushaltes von weniger als 40.000 Euro): 30 % der Investitionskosten

Auch Mieter werden berücksichtigt: Um sie vor Mietsteigerungen zu schützen, ist die Umlage der Modernisierungskosten auf 10 % bzw. 50 Cent pro Quadratmeter und Monat gedeckelt.


Wie soll die neue Heizanlage aussehen?

Früher oder später muss jeder auf eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Wärmepumpen
  • Hybridheizung
  • Solarthermie.

Welche die richtige ist, hängt von jeder Immobilie individuell ab. Wer sich nicht sicher ist, kann beispielsweise die Hilfe von Energieberatern in Anspruch nehmen. Auch hier gibt es Unterstützung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Energieberatung für Wohngebäude und übernimmt dabei bis zu 80 % der Kosten (oder max. 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern).

Wie die zukünftige Wärmeversorgung in Ihrer Gemeinde aussieht, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Abhängig von der Einwohnerzahl muss bis 2026 bzw. 2028 ein Wärmeplan vorliegen, der der Regierung sowie Bürgerinnen und Bürgern aufzeigt, wo Wärmenetze verlaufen werden. Halten Sie sich daher am besten über lokale Nachrichtenquellen auf dem Laufenden.

Jonathan Kroll

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