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Energieausweis: Was ist das eigentlich?

Ein Energieausweis ist Pflicht für alle Objekte, die verkauft oder vermietet werden. Er macht Angaben zu den voraussichtlichen Energiekosten, die in der Immobilie anfallen. Gerade bei den aktuell steigenden Energiepreisen ist dies eine wichtige Information für potenzielle Käufer und Mieter - auch in Mettmann. Lesen Sie hier weiter, um alles Wissenswerte zum Thema Energieausweis zu erfahren.

Was ist ein Energieausweis?

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 wurde festgelegt, dass Eigentümer bei Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie einen Energieausweis ausstellen lassen und diesen bei Besichtigungen ungefragt vorlegen müssen. Er gibt Auskunft über den voraussichtlichen Energiebedarf der jeweiligen Immobilie und hilft Interessenten, die auf sie zukommenden Energiekosten besser einschätzen zu können.

Die Vorlegung eines Energieausweises ist gesetzlich festgelegt und kann von Interessenten jederzeit eingefordert werden; bei Nichteinhaltung droht dem Eigentümer ein Bußgeld. Außerdem müssen einige Angaben in der Immobilienanzeige enthalten sein, z. B. Baujahr und Effizienzklasse der Immobilie.

Einen Energieausweis ausstellen dürfen nur Personen, die eine entsprechende Fort- und Weiterbildung sowie mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Das können z. B. Architekten, Heizungsbauer oder auch Mitarbeiter eines Energieversorgers sein. Ein analoges Zertifikat gibt es zwar nicht, doch alle Voraussetzungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Achten Sie deshalb darauf, dass der Anbieter in jedem Fall ausweist, dass er die gesetzlich geregelten Anforderungen erfüllt.


Wie lange ist ein Energieausweis gültig
?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Ausweis selbst vermerkt.


Bedarfsausweis
vs. verbrauchsorientierter Ausweis

Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Energieausweisen: der Bedarfsausweis und der verbrauchsorientierte Ausweis.

Beim verbrauchsorientierten Ausweis liegt der Zweck bereits im Namen: Er gibt an, wie viel Energie die Bewohner der Immobilie in den letzten drei Jahren verbraucht haben. Das kann für Käufer oder Mieter ein guter Richtwert für die zu erwartenden Heizkosten sein. Der große Nachteil daran ist jedoch, dass jeder Haushalt anders heizt. Die vorherigen Bewohner könnten wesentlich mehr oder weniger geheizt haben. Und: Wenn die Immobilie ein, zwei oder drei Jahre leer stand, hilft der verbrauchsorientierte Ausweis nicht wirklich weiter.

Die bessere Wahl ist daher der Bedarfsausweis. Er basiert nicht auf dem bisherigen Verbrauch, sondern auf wichtigen Eckdaten wie dem Baujahr, dem Gebäudetyp und den technischen Daten über die Heizungsanlage. Daraus wird dann der Energiebedarf berechnet.


Kann ich mir die Art des Ausweises aussuchen?

Nicht immer.

  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die NACH der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden: Wahlfreiheit beim Energieausweis
  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die VOR der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden: Bedarfsausweis
  • Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr: Wahlfreiheit
  • Ausnahmen: Denkmalgeschützte Gebäude und Häuser mit einer Nutzfläche <50m²


Was kostet ein Energieausweis
?

Die Kosten für einen Energieausweis hängen z. B. davon ab, ob es sich um einen Bedarfs- oder verbrauchsorientierten Ausweis handelt. Da der Bedarfsausweis auf einer theoretischen Berechnung basiert, dauert die Erstellung entsprechend länger.

Über den Daumen gepeilt kann man sagen, dass ein verbrauchsorientierter Ausweis für ein durchschnittliches Einfamilienhaus etwa 50 bis 100 Euro kostet, ein Bedarfsausweis etwa 300 bis 500 Euro.


Welche Angaben finde ich auf einem
Energieausweis?

Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Angaben eines Energieausweises.

  • Seite 1: Gültigkeitsdauer/-datum, Registriernummer, Informationen zum Gebäude (z. B. Baujahr, Adresse, Nutzfläche), Heizart, Klimaanlagen, Grund der Ausstellung und Unterschrift

Wichtig: Wer den Energieausweis unterschreibt, haftet für seine Richtigkeit! Achten Sie deshalb darauf, von wem der Ausweis kommt.

  • Seite 2 (nur bei Bedarfsausweis): Alle Informationen zum berechneten Energiebedarf der Immobilie (z. B. Treibhausgasemissionen, Farbskala mit Angabe des End- und Primärenergiebedarfs, Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, Farbskala mit Vergleichswerten zur Endenergie und Angaben zum Berechnungsverfahren)

Die Farbskala zeigt an, ob der Energiebedarf im grünen, gelben oder roten Bereich liegt.

  • Seite 3 (nur beim verbrauchsorientierten Ausweis): Registriernummer, Farbskala mit Angabe des End- und Primärenergiebedarfs, separate Auflistung des Endbedarfs, Tabelle mit weiteren Angaben (z, B. Energieverbrauch, Zeitraum des Verbrauchs, Energieträger)


Ein Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine sehr wichtige Angabe für potenzielle Käufer und Mieter. In unserem Netzwerk haben wir  Kontakte, die einen Energieausweis für Sie ausstellen können – sprechen Sie uns gerne an.

Jonathan Kroll

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