Wenn es um einen Immobilienkauf geht, dreht es sich bei der Budget-Kalkulation natürlich primär um den Kaufpreis. Viele Käufer vernachlässigen dabei jedoch die Kaufnebenkosten. Diese fallen an, sobald die notarielle Beurkundung abgeschlossen ist. Was gehört dazu und wie hoch sind sie? Das zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Unter die Kaufnebenkosten fallen folgende Posten:
Sobald der beurkundete Kaufvertrag unterschrieben ist, werden die Notar- und Gerichtskosten fällig. Diese sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Sie liegen bei etwa 1,5 % des Kaufpreises.
Wer eine Immobilie erwirbt, der erwirbt vor allem das Grundstück, auf dem sie steht. Auf dieses Grundstück wird die Grunderwerbsteuer erhoben. Sie richtet sich nach dem im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis und beträgt in Nordrhein-Westfalen aktuell 6,5 % des Kaufpreises.
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages übersendet das Notariat dem zuständigen Finanzamt die benötigten Unterlagen. Das Finanzamt schickt dann den Steuerbescheid los und die Zahlung ist innerhalb eines Monats fällig. Nach eingegangener Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sie ist die Voraussetzung für die Eintragung des Käufers im Grundbuch.
Ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, so kann die Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Das geschieht etwa acht bis zwölf Wochen nach Beurkundung. Auch diese Gebühr ist gesetzlich festgelegt. Sie beträgt 0,5 % des Kaufpreises.
Seit Ende 2020 gibt es für Käufer bei der Maklercourtage Entlastung: Hat der Verkäufer das Maklerbüro beauftragt, so muss er mindestens die Hälfte der Provision übernehmen. Das ist gesetzlich festgelegt. Sie wird mit Beurkundung des Kaufvertrags fällig.
Da sich viele der Kaufnebenkosten am Kaufpreis orientieren, fallen diese je nach Immobilie unterschiedlich aus.
Ein Beispiel: Der Kaufpreis beträgt 300.000 Euro.
So kommen auf den Kaufpreis von 300.000 Euro Kaufnebenkosten in Höhe von 36.210 Euro hinzu. Interessenten sollten diese Zusatzsumme unbedingt in ihre Kalkulation mit einbeziehen.
Wer einen Immobilienkauf im Visier hat, der sollte mindestens die Kaufnebenkosten im Eigenkapital angespart haben. Welche Summe bei den Notar- und Grundbuchkosten auf Sie zukommen wird, können Sie im Rechner unseres Finanzpartners Dr. Klein schon einmal nachschauen.