In fast ganz Deutschland gilt die Rauchmelderpflicht. Seit 2013 müssen Häuser und Wohnungen in NRW in vorgeschriebenen Räumen einen Warnmelder installiert haben. Dabei gelten einige Vorschriften und Pflichten, die beim Kauf, der Installation und Wartung beachtet werden müssen.
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Vorschriften für Privatwohnungen und -häuser. Rauchmelder müssen jedoch auch in Ferienwohnungen, Gartenlauben und -hütten sowie öffentlichen Gebäuden angebracht werden. Lesen Sie weiter, um alles Wichtige zum Thema Rauchmelderpflicht zu erfahren.
Auf dem Markt gibt es einige Rauchmelderarten. Am häufigsten findet man die folgenden:
Zudem gibt es kombinierte Rauch- und Kohlenmonoxid-Melder sowie Ionisationsrauchmelder. Diese gelten als besonders zuverlässig, da sie bereits auf kleinste Mengen an Rauchpartikeln reagieren. Trotzdem findet man sie hierzulande eher selten, da sich im Inneren ein radioaktiv strahlendes Element befindet. Zwar ist das für Menschen unbedenklich, doch der Rauchmelder muss im Sondermüll entsorgt werden. Brennt ein Haus nieder und vernichtet den Rauchmelder dabei mit, kann das verheerende Folgen für die Umwelt haben.
Die Vorschriften der Rauchmelderpflicht sind in jedem Bundesland individuell geregelt. In der Nordrhein-Westfälischen Landesbauordnung steht geschrieben, dass alle „Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben [müssen]“ (§ 47 Abs. 3 BauO NRW). Der Rauchmelder muss so angebracht sein, dass er den Rauch frühzeitig erkennt und meldet.
Obwohl die meisten Brände in Privathaushalten in Küchen entstehen, ist dieser Raum in der Landesbauordnung nicht vermerkt. Das liegt daran, dass Rauchmelder in der Küche sowieso Dämpfen und Rauch ausgesetzt sind und so vermehrt anschlagen. Daher gibt es sogenannte küchentaugliche Rauch- oder Hitzemelder, die diesen Gegebenheiten angepasst sind. Nützlich sind sie auch in anderen Räumen, in denen es regelmäßig zu Wasserdampf-, Rauch- oder Staubbildung kommt.
Für die Einrichtung der Rauchmelder ist der Eigentümer zuständig, die Wartung fällt in die Verantwortung des Besitzers. Bei Mietwohnungen bedeutet das beispielsweise, dass der Vermieter die Rauchmelder installiert, der Mieter sie warten muss. Die Wartung muss mindestens einmal im Kalenderjahr erfolgen.
Jeder Rauchmelder muss möglichst zentral an der Zimmerdecke des jeweiligen Raumes angebracht werden. Vorgeschrieben ist auch, dass jeder Melder einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zu Möbeln und Wänden haben muss. Dazu zählen auch Deckenlampen.
Wer sich nun für eine Rauchmelderart entschieden hat, der sollte beim Kauf auf ein paar Merkmale achten. Diese sind alle mit der Qualität und Zuverlässigkeit des Rauchmelders verbunden.
Zum einen ist das das sogenannte Q-Label. Dieses versichert, dass die weltweit höchsten Qualitätsstandards eingehalten wurden. So bestätigt das Siegel eine besonders genaue Präzision, eine hohe Ausfallsicherheit sowie eine Batterie mit einer Lebensdauer von zehn Jahren.
Weitere Merkmale sind die CE-Kennzeichnung, mit der der Hersteller versichert, dass er die Anforderungen an das Produkt erfüllt, die europäische DIN-Norm EN 14604 sowie die Prüfzeichen des VdS, dem größten Institut für Unternehmenssicherheit in Europa, und des TÜV.
Rauchmelder sind nicht nur Pflicht, sondern können unter Umständen lebensrettend sein. Daher sollten sie unbedingt in allen Räumen vorhanden sein – am besten auch in denen, die nicht in der Landesbauordnung vorgeschrieben sind.