Soll eine Immobilie im Verkaufsfall an eine festgelegte Person gehen, so kann es sinnvoll sein, ein Vorkaufsrecht zu bestimmen. Dieses räumt der Person uneingeschränkt Vorrang beim Erwerb der Immobilie ein. Zwar kann das Vorkaufsrecht auch bei Gegenständen greifen, die keine Immobilie sind, doch für diesen Artikel fokussieren wir uns auf das Vorkaufsrecht in Bezug auf Häuser und Wohnungen. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Grundinformationen zum Thema Vorkaufsrecht zu erfahren.
Das Vorkaufsrecht gibt einer Person das Recht, vor allen anderen Käufern Anspruch auf den Erwerb einer Immobilie zu erheben. Dabei gibt es vier Arten:
Diese Art findet man ausschließlich bei Grundstücken und Immobilien. Um das dingliche Vorkaufsrecht geltend zu machen, muss es im Grundbuch eingetragen sein. Nur dann greift eine Verkaufssperre an andere Interessenten.
Beim schuldrechtlichen Vorkaufsrecht unterscheidet man zwischen unbeweglichen Gegenständen (z. B. Grundstücke) und beweglichen Gegenständen (z. B. Immobilien). Das Recht wird in diesem Fall vertraglich vereinbart, aber nicht ins Grundbuch eingetragen. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Mieter einer Immobilie können vom schuldrechtlichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen, wenn sie selbst hohe Summen in die Renovierung oder Modernisierung der Immobilie gesteckt haben und diese später selbst erwerben möchten.
Wenn beispielsweise ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden soll, haben die Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Mieter über den geplanten Verkauf zu informieren. Falls der Eigentümer bereits einen Kaufvertrag mit einem Dritten abgeschlossen hat, haben die Mieter das Recht, zu den Bedingungen dieses Kaufvertrags in den Vertrag einzusteigen.
Das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht gilt für Gemeinden. Diese können das Recht nutzen, um Bauprojekte wie Einkaufszentren oder Wohnungen auf einem bestimmten Grundstück umzusetzen. Wichtig dabei ist, dass das Projekt dem Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger dienen muss. Ist ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht vorhanden, können Privatpersonen das betreffende Grundstück nicht erwerben, es sei denn, sie gehören zur Familie des Verkäufers. Gemeinden können ihr öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht auch abtreten, indem sie eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (auch Negativzeugnis genannt) unterzeichnen.
Möchte eine Partei einer anderen das Vorkaufsrecht für ihre Immobilie geben, muss ein Vorkaufsrechtvertrag aufgesetzt werden. In diesem müssen folgende Angaben enthalten sein:
Der Vertrag muss notariell beurkundet sein. Für eine doppelte Absicherung kann sich der Vorkaufsberechtigte mittels des dinglichen Vorkaufsrechts ins Grundbuch eintragen lassen.
Möchte der Vorkaufsverpflichtete seine Immobilie verkaufen, muss er den Vorkaufsberechtigten sofort davon in Kenntnis setzen. Sofern der Verkäufer keine eigenen Fristen setzt, hat der Käufer gesetzliche Fristen einzuhalten, um von seinem Recht Gebrauch zu machen: Bei Grundstücken sind es in der Regel zwei Monate, bei Immobilien oft sogar nur wenige Wochen. Entscheidet er sich für den Kauf der Immobilie, geht der Ablauf ganz normal seine Wege, wie bei jedem anderen Immobilienkauf auch.
Ja! Das Vorkaufsrecht erlischt oder entfällt:
Welche Art des Vorkaufsrechts am besten für Sie ist, hängt von den individuellen Umständen ab. Suchen Sie sich daher am besten eine Rechtsberatung, um sich genau zu informieren und die richtige Entscheidung zu treffen.