Grunderwerbsteuer: Eine Übersicht

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Beim Kauf einer Immobilie – und damit auch des Grundstücks, auf dem diese steht – fallen Nebenkosten an. Dazu zählt neben den Notar- und Gerichtskosten sowie den Maklergebühren auch die Grunderwerbsteuer. Erfahren Sie in diesem Artikel, was Grunderwerbsteuer bedeutet, wann sie fällig wird und welche Rolle sie beim Immobilienkauf spielt.


Was bedeutet Grunderwerbsteuer?

Wer eine Immobilie erwirbt, der erwirbt gleichzeitig auch das Grundstück, auf dem sie steht. Das gilt sowohl für Häuser als auch für Wohnungen. Auf dieses Grundstück wird die Grunderwerbsteuer erhoben.

Bei einem regulären Immobilienkauf zwischen zwei Parteien ist sie immer Teil des Kaufprozesses. Im Grunderwerbsteuergesetz sind jedoch auch einige Ausnahmen gelistet, bei denen die Zahlung der Steuer entfällt. Dazu zählen beispielsweise

  • ein Gegenwert von weniger als 2.500 Euro,
  • Grundstückserwerbe von Todes wegen,
  • Grundstückserwerbe durch Miterben oder Ehegatten, oder
  • unentgeltliche Grundstücksschenkungen unter Lebenden (Achtung: Sobald eine Gegenleistung wie Nießbrauch oder Miete vereinbart wird, wird die Grunderwerbsteuer wieder fällig!)


Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis und ist in jedem Bundesland verschieden. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie aktuell 6,5 % des Kaufpreises.


Wann und warum muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?

Haben sich Käufer und Verkäufer gefunden, so findet ein Notartermin statt. In diesem wird offiziell beurkundet, dass die Immobilie an einen neuen Eigentümer geht. Danach nehmen einige weitere Vorgänge ihren Lauf, unter anderem die Zahlung der Kaufnebenkosten.

Dazu gehört beispielsweise die Zahlung der Grunderwerbsteuer. Diese übernimmt normalerweise der Käufer, die Regelungen werden im notariellen Kaufvertrag festgehalten. Nach dessen Unterzeichnung übersendet das Notariat dem zuständigen Finanzamt die benötigten Unterlagen. Das Finanzamt schickt dann den Steuerbescheid los. Nach Erhalt ist die Steuerzahlung innerhalb eines Monats fällig. Ist die Zahlung beim Finanzamt eingegangen, so stellt dieses eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sie ist die Voraussetzung für die Eintragung des Käufers als bürgerlich-rechtlicher Eigentümer im Grundbuch.

Die Grunderwerbsteuer ist Teil jedes regulären (Ver-)Kaufprozesses. Und ein wesentlicher noch dazu: Nur durch ihre Zahlung sichert sich der Käufer die Eintragung ins Grundbuch, damit die Immobilie offiziell den Besitzer wechseln kann.

Alisha Leichsenring

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