Bei der Ermittlung des Miet- oder Kaufpreises einer Immobilie kommen Vermieter und Verkäufer nicht umhin, die Nutzfläche ihres Objektes zu bestimmen. Diese ist, genau wie die Wohn- und Grundfläche, nach DIN-Norm bestimmt. Doch wo liegt der Unterschied zwischen diesen Begriffen und warum ist die Ermittlung der Nutzfläche wichtig? Das und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.
Zwar gibt es noch einige andere Flächen-Definitionen, wie beispielsweise die Funktions- oder, Verkehrsfläche, doch für den generellen Immobilienverkauf bzw. die Vermietung von privaten Objekten sind hauptsächlich die Nutz-, Wohn- und Grundfläche von Bedeutung.
Gesetzlich gibt es bei der Nutzfläche auch noch eine Unterkategorie, die landwirtschaftliche Nutzfläche. Darunter fallen zum Beispiel Acker-, Weiden- und Wiesenflächen, Wein- und Obstbauland sowie Moore.
Die DIN-Norm hat die Räume, die zur Nutzfläche gehören, in sieben Kategorien unterteilt. Grundsätzlich handelt es sich hier um alle Flächen, die zu einem bestimmten Zweck genutzt werden können.
Dazu gehören u. a. alle Wohnflächen, denn diese erfüllen ebenfalls einen bestimmten Zweck – in diesem Fall die Bewohnung. Andere nutzbare, aber nicht unbedingt bewohnbare Flächen sind z. B. Dachböden, Kellerräume, Produktionsräume, Räume für Sport- und Reha-Therapien, Garderoben und Studios.
Haben Sie alle Flächen, die zur Nutzfläche gehören, festgelegt, so müssen Sie nur die Quadratmeterzahlen der einzelnen Flächen addieren. Diese Aufgabe übernehmen wir gern für Sie.
In der Regel ist vor allem die Wohnfläche beim Immobilienverkauf bzw. bei der Immobilienvermietung interessant. Hat das Objekt jedoch zusätzlich eine große Nutzfläche, so kann das den Miet- oder Kaufpreis positiv beeinflussen. Gibt es beispielsweise einen gut ausgebauten Dachboden oder einen geräumigen Keller, so steigert dies die Nutzfläche der Immobilie – und damit auch ihren Wert.
Ein Vorbesitzer oder Vormieter hat einen Raum beispielsweise für seine Arbeit als Sporttherapeut verwendet, doch Sie möchten einen Wohnraum daraus machen. Geht das so einfach?
Auskunft darüber müssen Sie sich bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde einholen. Diese muss Ihnen eine Genehmigung erteilen. Dafür kommt es auf den Umfang des Aus- bzw. Umbaus sowie auf die Landesbauordnung an.
Sie sehen: Die Nutzfläche einer Immobilie kann unter Umständen wertsteigernd sein. Daher ist es wichtig, nicht nur die Wohnräume eines Objektes, sondern auch dessen nutzbare Flächen miteinzurechnen.