Wohnflächenberechnung: So geht's

Wohnflächenberechnung: Alle wichtigen Informationen

Sowohl beim Kauf einer Immobilie als auch bei deren Vermietung spielt die Wohnfläche eine große Rolle. Genau wie die Grund- und Nutzfläche ist sie genormt und wirkt sich auf den Kauf- bzw. Mietpreis, die Nebenkosten sowie die Hausratversicherung aus. Auch für die neue Grundsteuer ist die Ermittlung der Wohnfläche wichtig. Lesen Sie diesen Artikel, um mehr über die Wohnflächenberechnung zu erfahren.

Was ist die Wohnfläche?

Alle Bereiche, die bewohnt werden können, zählen zur Wohnfläche. Das sind meistens:

Wohn- und Schlafzimmer  | Kinder- und Arbeitszimmer  | Küchen und Bäder  | Esszimmer  | Flure

Erweiterungen und Zusätze wie Balkone, Terrassen oder Wintergärten gehören ebenfalls dazu, werden jedoch in der Regel nur zu 25 Prozent angerechnet. Ist die Lage besonders günstig oder die Erweiterung besonders aufwändig gestaltet, können es auch schon mal 50 Prozent sein.

Wichtig für Käufer einer Eigentumswohnung ist außerdem, dass die Fläche nur zur Eigennutzung bestimmt ist. Gibt es Gemeinschaftsflächen, wie beispielsweise eine Dachterrasse, gehören diese nicht zur Wohnfläche. Auch für Elemente wie Pfeiler, Säulen, Nischen und Treppen gibt es Regelungen. Zudem gibt es Bestimmungen bezüglich der Raumhöhe, die vor allem bei Schrägen interessant sind:

  • Raumhöhe unter 1 Meter: Zählt nicht zur Wohnfläche
  • Raumhöhe von 1 bis 2 Meter: Zählt zu 50 Prozent
  • Raumhöhe ab 2 Meter: Zählt zu 100 Prozent

 

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) ist gesetzlich festgelegt und bildet meist die Grundlage zur Wohnflächenberechnung. Bei diesem Verfahren wird die Wohnfläche direkt bestimmt. Zwar gibt es auch noch die Berechnung nach DIN 277, allerdings ist dieses etwas komplizierter und weniger gebräuchlich.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf das üblicherweise verwendete Verfahren nach der WoFlV. Um die Wohnfläche zu ermitteln, werden alle Räume zu 100 Prozent mit einbezogen, die direkt in der Immobilie liegen und in der Regel zur Bewohnung genutzt werden. Wie oben bereits erwähnt sind das beispielsweise alle Wohn- und Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küchen und Bäder. Räume wie Keller, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen gehören nicht dazu, da diese nicht direkt „bewohnt“, sondern nur genutzt werden. Auch extern gelegene Räume, wie Gartenhäuser, werden nicht berücksichtigt.

Nehmen wir zum Beispiel diesen Grundriss eines Hauses in Mettmann, das wir vor kurzem in der Vermarktung hatten (nur Erdgeschoss):


Die Räume würden folgendermaßen in die Berechnung nach der WoFlV einfließen:

  • 100 Prozent: Bad und WC, Küche, Wohn- und Esszimmer, Schlafzimmer, Gästezimmer, Flur
  • 25 bis 50 Prozent: Terrasse
  • Nicht einbezogen: Heizungsanlage und Öltank, Keller, Garage, Treppe ins Obergeschoss

Die Quadratmeterzahl der Räume wird entsprechend den Regelungen ermittelt und addiert. Daraus ergibt sich die Wohnfläche.

Wofür ist die Wohnfläche wichtig?

Neben dem Kauf- bzw. Mietpreis wirkt sich die Wohnfläche auch auf die zu erwartenden Nebenkosten und die Höhe der Hausratversicherung aus. Je größer die Wohnfläche, desto höher sind zum Beispiel die zu erwartenden Energiepreise. Auch die Prämie der Hausratversicherung richtet sich nach der Wohnfläche.

Wer kann meine Wohnfläche berechnen?

Um eine akkurate Wohnflächenberechnung zu gewährleisten, empfehlen wir, diese von einem Gutachter durchführen zu lassen. Für Verkäufer ist dies wichtig, um einen fairen Verkaufspreis zu bestimmen. Anhand des Grundrisses und einer Begehung der Immobilie können Interessenten die Richtigkeit der angegebenen Fläche noch einmal selbst überprüfen.

Haben Mieter den Verdacht, die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche sei nicht richtig, können sie dies überprüfen lassen. Liegen sie richtig und die tatsächliche Wohnfläche weicht mehr als 10 Prozent ab, können sie ihren Mietvertrag fristlos kündigen und Nebenkosten rückwirkend zurückfordern.

In jedem Fall ist eine kompetente Beratung das Allerwichtigste. Wenden Sie sich daher bei jeglichen Fragen oder Zweifeln an Ihr Immobilienbüro.

Rogée Maria Leichsenring

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