Wohnraumförderung NRW | Top Living Immobilien

Wohnraumförderung NRW: Unterstützung fürs Eigenheim

Mitte des Jahres 2022 haben die NRW.Bank und das Land Nordrhein-Westfalen die Initiative „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ ins Leben gerufen. Diese sollte es Kaufinteressenten einfacher machen, Eigentum zu erwerben. Seit März 2023 ist nun das nächste Projekt live: die Wohnraumförderung. Auch diese zielt darauf ab, Wohneigentum für Privatpersonen greifbarer zu machen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was es mit der Initiative auf sich hat.


Was ist die Wohnraumförderung?

Die Initiative soll Privatpersonen mit geringem bis mittlerem Einkommen dabei unterstützen, in ihr Wohneigentum investieren zu können. Wichtig ist dabei, dass die Immobilie selbst genutzt werden muss; für Mietobjekte ist die Förderung nicht erhältlich.

Dabei hat die NRW.Bank im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen verschiedene Förderprogramme für jeweilige Einkommensgrenzen festgelegt. Diese haben besonders attraktive Konditionen wie niedrige Zinsen, lange Laufzeiten und kostenfreie Sondertilgungen.


Wohnraumförderung: Neubau oder Kauf

Bei den Förderungsmaßnahmen unterscheidet die Initiative zwischen Neubau oder Kauf und Modernisierung. Ein Darlehen für Neubau oder Kauf kann für den (Neu-)Bau – darunter beispielsweise auch Aufstockung oder Anbau –, den Erwerb und den Ersterwerb genutzt werden. Auch weitere Kosten wie Grundstücks- oder Kaufnebenkosten werden mitfinanziert.

Vorteile eines Darlehens im Rahmen der Wohnraumförderung NRW sind beispielsweise eine Zinsbindung von 30 Jahren und mindestens 10 % Tilgungsnachlass. Alle Informationen finden Sie auf dieser Seite der NRW.Bank.


Wohnraumförderung: Modernisierung

Das Förderprogramm unterstützt außerdem Modernisierungsmaßnahmen am Objekt selbst sowie auf dem Grundstück. Dazu zählen beispielsweise energetische Modernisierungen, Umbauarbeiten wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, oder Verbesserung des Einbruchschutzes. Instandhaltungskosten können im Darlehen mitfinanziert werden, allerdings nur, wenn die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen überwiegen.

Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass das Objekt seit mindestens fünf Jahren bezugsfertig sein muss. Erhältliche Kredite für Modernisierungsmaßnahmen betragen zwischen 5.000 und 200.000 Euro und sind mit 20, 25 oder 30 Jahren Zinsbindung verfügbar. Der Tilgungsnachlass liegt bei mindestens 15 %. Alle Informationen zur Wohnraumförderung bei Modernisierung finden Sie hier.


Wer kann die Wohnraumförderung der NRW.Bank nutzen?

Um für eines der Förderprogramme geeignet zu sein, müssen folgende Konditionen erfüllt sein:

  • Die betreffende Immobilie muss in NRW liegen.
  • Die (zukünftigen) Eigentümer müssen die Immobilie selbst bewohnen.
  • Es muss mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person im Haushalt leben.
  • Das Haushaltseinkommen muss sich innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen bewegen.

Und: Wer über einen Neubau oder Immobilienkauf nachdenkt, darf noch keine verbindlichen Verträge eingegangen sein. Auch die Modernisierungsmaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben. Die Förderzusage muss in der Kette zuerst erfolgen.


Wie und wo kann ich mich informieren?

Ihre Bewilligungsbehörde, meist die Stadt- oder Kreisverwaltung, bietet neutrale und kostenlose Beratungsgespräche an. Um das Meiste aus Ihrem Gespräch rauszuholen, lohnt es sich, einige Unterlagen bereits im Erstgespräch mitzubringen. Dazu zählen zum Beispiel

  • sämtliche Einkommensnachweise für alle im Haushalt lebenden Personen, die über eigene Einkünfte verfügen,
  • Nachweise über etwaige Schwerbehinderungen (mind. 50 %) oder Pflegebedürftigkeit,
  • Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen und Kreditverträge,
  • Informationen zum Objekt,
  • Informationen zum Eigenkapital.

Eine komplette Auflistung der notwendigen Unterlagen sowie eine Suchhilfe für Ihre zuständige Bewilligungsbehörde finden Sie auf dieser Seite der NRW.Bank. Mithilfe dieser Unterlagen kann Ihr Antrag dann bearbeitet werden.

 Haben Sie eine Förderzusage bekommen, bekommen Sie Ihren Darlehensvertrag zugesendet. Mit diesem können Sie Ihr Bau-, Kauf- oder Modernisierungsprojekt dann angehen. Legen Sie unbedingt erst los, wenn Sie die Zusage in den Händen halten!

Jonathan Kroll

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